„Ich brauche Unterstützung für ein klärendes Gespräch mit der Klinik.“
Was ist medizinrecht-auf-augenhoehe.de?
Es gibt genügend Rechtsanwälte und Kanzleien, die sich auf Arzthaftung spezialisiert haben und ihre Mandanten sehr überzeugend in teure Rechtsstreitigkeiten treiben.
Unserer Erfahrung nach haben Patienten, die glauben, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein, aber vor allem erst einmal den Wunsch, ernst genommen zu werden, Gehör zu finden und in ein Gespräch mit Ärzten und Kliniken zu kommen, bei dem es nicht ausschliesslich um Abwehrhaltung geht.
Deshalb haben wir aufaugenhohe.med ins Leben gerufen und der Name gibt auch schon die Richtung vor. Wir wollen Patienten durch unsere Vorbereitung, unseren medizinischen wie juristischen Rat und vor allen Dingen durch unsere Unterstützung und unseren Beistand auf Augenhöhe mit der Klinik, dem Arzt oder der Praxis bringen. Dabei geht es uns nicht in erster Linie um die Durchsetzung maximaler Ansprüche, sondern vielmehr um ein Anerkenntnis (wenn ein Fehler geschehen ist), vielleicht eine Entschuldigung, eine angemessene Entschädigung und eine Vermittlung in diesem Prozess, an dessen Ende eine juristische Auseinander- setzung genau so stehen kann wie eine Einigung oder Aussöhnung.
Wir, das sind Juristen, die sich mit Arzthaftungsrecht auskennen ebenso wie praktizierende Mediziner verschiedener Fachrichtungen, ausgebildete Mediatoren und Sachverständige.
Was fällt unter Arzthaftung?
Unter dem Bereich Arzthaftung und Medizinrecht fallen einem als erstes Kunstfehler ein, also Behandlungsfehler wie eine missglückte orthopädische Operation. Es kommt aber auch zu falscher Medikation durch das Pflegepersonal oder zu Dokumentationsfehlern.
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn die medizinische Maßnahme nicht dem allgemein anerkannten Standard entspricht, der im Zeitpunkt ihrer Durchführung besteht. Auch wenn nicht ausreichend qualifiziertes Personal eine Behandlung durchführt oder Abläufe im Krankenhaus schlecht aufeinander abgestimmt sind, kann ein Fehler vorliegen, ein sogenannter Organisationsfehler. Behandlungsfehler unterlaufen nicht nur Ärztinnen und Ärzten, sondern auch Krankenpflegerinnen und Krankenpflegern, Hebammen, Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern oder Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.
Diese Fehler können bei einer Behandlung auftreten:
- Fehler bei der Aufklärung im Patientengespräch
- Fehler bei der Befunderhebung
- Fehler bei einer Operation
- Auswahl oder Dosierung von Medikamenten
- Fehler in der Dokumentation
Wie oft passieren Behandlungsfehler?
2020 wurden 9.483 Anträge bei den Gutachterkommissionen gestellt. Die meisten Vorwürfe betrafen die operative Therapie, gefolgt von Diagnostik und Therapie. In 31% aller Sachentscheidungen zu Behandlungsfehlern wurde ein solcher oder ein Risikoaufklärungsmangel bejaht. Die meisten Vorwürfe, nämlich mehr als 60%, richteten sich gegen Kliniken, nur knapp 30% gegen niedergelassene Ärzte. Die weitaus meisten Vorwürfe betreffen den Bereich Orthopädie/Unfallchirurgie.
Wer ist Ansprechpartner bei Verdacht auf Behandlungsfehler?
- Das Beschwerdemanagement der Krankenhäuser
- In einigen Ländern ist die Hinzuziehung des unabhängige Patientenfürsprecher (Ombudsfrau/-mann) vorgeschrieben.
- Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Mitglieder bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen kostenlos zu unterstützen.
- Die Gutachterkommissionen oder Schlichtungsstelle der jeweils zuständigen Landesärztekammer oder der Landeszahnärztekammer
- Die unabhängige Patientenberatung
Warum auf-augenhohe?
Eine Untersuchung der AOK kommt zu dem Schluss, dass jährlich etwas 190.000 Patienten alleine im Klinikbereich Opfer eines medizinischen Behandlungsfehlers werden. Rechnet man die ambulanten Behandlungsfälle hinzu, gibt sich ein Volumen von 1 Million Patienten von denen nicht einmal 14% der Betroffenen Ansprüche geltend machen, so eine Schätzung des Robert-Koch-Instituts. Das liegt sicher auch daran, dass die Durchsetzung von Schadenersatz und Schmerzensgeldansprüchen gegen Versicherer und behandelnde Ärzte oder Krankenhausträger langwierig und kostspielig ist. Aber vielfach haben Patienten auch Angst vor einer Auseinandersetzung mit dem vielzitierten „Halbgott in Weiß“. Sie wollen sich dem Stress nicht aussetzen, überhaupt um Gehör kämpfen zu müssen,sie empfinden sich von vornherein als unterlegen und sind häufig emotional und manchmal auch gesundheitlich nicht in der Lage, eine Auseinandersetzung auf Augenhöhe zu führen.
Aber auch für Ärzte kann es ein Vorteil sein, wenn ein solcher Prozess vermittelnd begleitet wird. Kliniken sind nach wie vor recht hierarchisch geführt. Es gibt keine Fehlerkultur das heißt, Ärzte bekommen kaum Hilfestellung, wie mit Fehler umzugehen ist. Also ist ihre natürlich Reaktion meist eine Abwehrhaltung. Dabei passieren Fehler überall, wo Menschen arbeiten. Das lässt sich gar nicht vermeiden nur kann leider im Bereich der ärztlichen Behandlung ein Fehler eben auch schlimme und irreversible Folgen haben. Ärzte und Kliniken müssen gegen Re- gressansprüche und Haftungsfälle versichert sein. Neben dem finanziellen Aspekt eines solchen Schadensfalles kann es jedoch auch dem Arzt ein Anliegen sein, mit dem Patienten ins Gespräch zu kommen und so die Sache zu einem Abschluss zu bringen, nach welchem es ihm wieder möglich ist, unbelastet seiner Arbeit nachzugehen.
Wie arbeiten wir?
Wir helfen Ihnen bei der Prüfung Ihrer Ansprüche, bei der Klärung mit den Beteiligten und ggf. auch bei der juristischen Durchsetzung. Dafür müssen wir zunächst Ihren Fall prüfen. Schildern Sie uns Ihren Fall, wir führen Sie dazu durch unser Formular. Dabei versuchen wir, alle Informationen abzufragen, die für eine umfassende und juristisch wie medizinisch belastbare Beurteilung nötig sind. Dies vereinfacht Ihnen eine Schilderung und ermöglicht uns im Anschluss eine erste Plausibilitätsprüfung Ihres Falles. Damit haben Sie erst einmal alles getan und übergeben uns das Problem – Sie müssen sich um nichts weiter kümmern!
Wir bewerten im nächsten Schritt Ihren Fall anhand der von Ihnen gemachten Angaben und Unterlagen und lassen Ihnen eine Stellungnahme zukommen. Diese beinhaltet erste Erfolgsaussichten auf Basis der Unterlagen und Angaben dazu, ob wir Ansprüche wegen eines ärztlichen Behandlungs- oder Dokumentationsfehlers für begründet und durchsetzbar halten. Danach geben Ihnen Empfehlungen für die weiteren Schritte. Dabei können Sie sich darauf verlassen, dass zusätzlich zu der juristischen Bewertung sich Mediziner und Sachverständige Ihre Unterlagen angeschaut haben und ebenfalls zu einer Einschätzung gekommen sind, dass Ihre Ansprüche ggf. berechtigt sind. Bis zu diesem Ergebnis ist der gesamte Service für Sie kostenfrei. Je nachdem, welches Ergebnis Sie für sich als Ziel definieren (juristische Vertretung, Mediation), ergeben sich daraus die nächsten Schritte.Sollten Sie eine Vertretung, Mediation, Begleitung und juristische Durchsetzung Ihrer Ansprüche wünschen, unterstützen wir Sie natürlich dabei. Dazu beauftragen Sie uns mit der Geltendmachung Ihrer Forderungen – zunächst außergerichtlich, notfalls auch gerichtlich. Über entstehende Kosten werden Sie vorab im Einzelnen und transparent informiert. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, rechnen wir unmittelbar mit dieser ab.
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